Grundpflegerische Tätigkeiten, nach dem Sozialgesetzbuch XI,
bieten Ihnen Unterstützung innerhalb Ihrer alltäglichen Bedürfnissen.
Darunter fallen:
- Körperpflege und Hygiene
- Mobilität, Aktivierung sowie Transfer
- Hilfestellung innerhalb der Nahrungsaufnahme
- Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation
- Prophylaktische Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und der Vermeidung von Krankheiten